Wohnwagen Schutzbrief - Pannenservice

vom 22.04.2024

Wenn der Urlaub mit einer Panne startet.

Wowa

Da wir selber Wohnwagen-Besitzer sind und in einigen Facebook-Gruppen immer wieder das Thema "Schutzbrief" aufkommt, haben wir eine offizielle Info von unserem Schutzbriefpartner dem ACV angefordert wie es um den Versicherungsschutz aussieht. 

 

Im Vergleich zu einigen bekannten Schutzbrief-Dienstleistern u.a dem ADAC ist bei uns ist immer das gesamte Gespann geschützt, wenn das ACV Mitglied mit seinem Caravan oder anderen Anhängern unterwegs ist.

 

Sollte nur das Zugfahrzeug defekt sein, schleppen wir zunächst das gesamte Gespann zur nächsten Fachwerkstatt ab und versuchen ein Ersatzfahrzeug mit Anhängerkupplung zu organisieren.

 

Ist das nicht möglich und ist das Zugfahrzeug länger als drei Werktage fahruntüchtig, organisieren wir einen Rücktransport des gesamten Gespanns zum Wohnort des ACV Mitglieds. Dies tun wir sogar, wenn der Anhänger vom Zugfahrzeug getrennt steht,
(z. B. auf einem Campingplatz). In diesem Fall muss das ACV Mitglied allerdings dafür sorgen, dass er für unseren Sammeltransporter erreichbar ist. Dieser kann den Anhänger nur an einer öffentlichen Straße abholen.


Falls das Zugfahrzeug gestohlen wurde oder einen Totalschaden erlitten hat und auch in diesem Fall kein Ersatzfahrzeug mit Anhängerkupplung organisiert werden kann, kümmern wir uns gleichermaßen um den Anhänger und organisieren dessen
Rücktransport.


Und auch umgekehrt, wenn nur der Anhänger defekt ist, schleppen wir ihn zur nächstgelegenen Fachwerkstatt ab und organisieren einen Rücktransport, wenn eine Reparatur innerhalb von drei Werktagen nicht möglich ist.